Riester
Die Beiträge zur Riester-Rente sind bis zu einer Höhe von 2.100,00€ pro förderberechtige Person steuerlich absetzbar.
Rürup
Die Beiträge zur Rürup-Rente sind bis zu einer Höhe von 13.600,00 € p.a. (ledige Stand 2009) steuerlich absetzbar!
Dieser Betrag steigt jährlich um 2% bis zu einem Höchstbeitrag von 20.000,00 € bis 2025!
BAV
Die Beiträge sind steuerfrei und in der Regel auch sozialversicherungs frei!
Letzteres hängt von den Beitragsbemessungsgrenzen (BbmG) für die gesetzliche Renten- / Krankenversicherung ab!